ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
VERTRAGSBEDINGUNGEN (VBGL)
§ 1 Einleitung
a. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Grundlage festgelegt, auf der die Firma Transport Express J. Grünhäuser, nachfolgend Transport Express J. Grünhäuser genannt, Pakete, Frachtgüter, Kleinsendungen, Dokumente und Briefsendungen sowie Tiere, nachfolgend Sendung befördert. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Transport Express J. Grünhäuser und den einzelnen Vertragspartnern, als da zu nennen sind: auftraggebende Kunden oder Kuriere-nachfolgend Versender-, Linienhalter, auftragnehmende Kuriere -nachfolgend Vertragspartner-.
b. Der Vertragspartner/Versender erkennt durch seinen Auftrag die AGB der Transport Express J. Grünhäuser uneingeschränkt an. Alle Vertragsbedingungen zwischen Transport Express J. Grünhäuser und dem Vertragspartner/Versender sind in diesen AGB, dem gegenseitig geschlossenen Vertrag und in den jeweils gültigen Tariftabellen und Serviceleistungen enthalten.Abweichungen zu diesen Bedingungen sind nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung wirksam. Erfüllungsgehilfen von Transport Express J. Grünhäuser haben keine Befugnis, auf Klauseln der Verträge und der vorliegenden AGB zu verzichten oder diese zu ändern.
c. Die Nichtberufung auf Bestimmungen dieser AGB stellt keinen Verzicht seitens Transport Express J. Grünhäuser auf die zukünftige Berufung auf diese oder andere Bestimmungen dar.
d. Transport Express J. Grünhäuser ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer zur Ausführung von Dienstleistungen und Verträgen zu beauftragen für die alle jeweils diese Bedingungen gelten.
Sendungen können über jeglichen Zwischenstopp transportiert werden, den Transport Express J. Grünhäuser für angemessen hält.
§ 2 Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Transport Express J. Grünhäuser und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren und Dienstleistungen kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Vertragsschluss
a. Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren und Dienstleistungen zu kaufen.
b. Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein ver-bindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben.
c. Mit der unverzüglich per E-Mail bzw. Telefax versandten Zugangsbestätigung wird gleich-zeitig auch die Annahme Ihres Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.
§ 4 Speicherung Ihrer Bestelldaten
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie können die AGB nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.
§ 5 Umfang der Dienstleistungen
a. Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart worden sind, beschränkt sich der von Transport Express J. Grünhäuser angebotene Service auf Abholung, Transport, gegebenenfalls Zollabfertigung und Zustellung der Sendung.
b. Befördert werden nur Sendungen, die den verbindlichen Sendungsdefinitionen der Transport Express J. Grünhäuser (Tabelle „Tarife und Serviceleistungen", jeweils neueste Fassung) einzuordnen sind und keinem Transportausschluss unterliegen. Der Versender muss gewährleisten, dass der Inhalt des Pakets nicht gegen geltendes Recht verstößt.
c. Der Versender gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit aller für den Beförderungsvertrag relevanten Angaben, insbesondere über die Beschaffenheit und den Inhalt der zu befördernden Sendungen und die unverzichtbaren Empfängerangaben im jeweiligen Bestimmungsland nebst Vollständigkeit der Versanddokumente. Alle relevanten Daten müssen mit der von Transport Express J. Grünhäuser zur Verfügung gestellten Software erfasst und entsprechend vertraglichen Vorgaben rechtzeitig hinterlegt und per DFÜ übermittelt werden.
d. Die Güter, die durch den Versender der Transport Express J. Grünhäuser zur Beförderung übergeben werden, müssen so verpackt und geschützt sein, dass sie auf Förderanlagen und Rollbändern befördert werden können, sowie normalen Transportbeanspruchungen standhalten, ohne selbst beschädigt zu werden oder Menschen/Tieren oder Beförderungsmitteln oder Schaden zuzufügen.
e. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Empfangsberechtigung an den jeweiligen Stationen bzw. bei vorgegebenen Punkten des Warenumschlages durch Transport Express J. Grünhäuser oder deren Beauftragten besteht nicht. Anwesenheit am jeweiligen vorgenannten Bestimmungsort berechtigt zur Übernahme der Sendung, sofern keine persönliche
Übergabe vereinbart ist.
§ 6 Ausschluss von der Beförderung
a. Ausgeschlossen vom Transport sind alle Sendungen, die den Spezifikationen gemäß Ziffer 2 nicht entsprechen.
b. Ebenfalls ausgeschlossen sind verderbliche Güter, sterbliche Überreste, Kadaver, Carnetware wenn grenzüberschreitend, Schusswaffen und Munition, Gefahrgut, sowie die aufgeführten Punkte unter Ziff. 8.
c. Die Beförderung wird durch Transport Express J. Grünhäuser bei falschen oder unvollständigen Versanddaten, nicht übertragenen Versanddaten (DFÜ) verweigert bzw. werden Sendungen dennoch weitertransportiert, trägt die Versandstation kosten für eventuelle Sonderfahrzeuge. Entstehende Sonderkosten für die Einlagerung solcher Sendungen trägt der
Vertragspartner/Versender. Die Haftung für eingelagerte oder weiterzutransportierende Sendungen werden ausgeschlossen.
d. Transport Express J. Grünhäuser behält sich das Recht vor, jedes zum Transport übergebene Paket jederzeit zu öffnen und zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
e. Transport Express J. Grünhäuser ist berechtigt, die Übernahme oder die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Voraussetzungen gemäß Ziff. 2 b; 2 c; 2 d nicht zutreffen und/oder die Ausschlüsse gemäß 8 b. gegeben sind. f. Transport Express J. Grünhäuser befördert keine Waren, die in der Tabelle „Tarife und Serviceleistungen" als von der Beförderung ausgeschlossen aufgeführt sind.
g. Werden beim Einzelcolli die Maße: 120 cm x 80 cm x 80 cm oder das Gesamtgewicht von 70 kg überschritten, müssen diese Sendungen bei der betreffenden ausliefernden
Station vor Beförderungsbeginn zum Transport angemeldet werden. Sendungen mit einem Brutto-Gewicht von über 200 kg müssen vorab Transport Express J. Grünhäuser zur
Annahmeentscheidung des Transportgutes über das Liniennetzwerk vorgelegt werden. Die Anmeldung bei Transport Express J. Grünhäuser ist noch kein Beförderungsvertrag. Ein Vertragsverhältnis entsteht erst, wenn die Voraussetzungen für ein Um/Entladen auf der Linie oder der Station vorhanden sind.
§ 7 Zollformalitäten
a. Mit dem Transportauftrag ermächtigt der Vertragspartner/Versender Transport Express J. Grünhäuser oder deren Beauftragten, die Zollformalitäten bei einem Grenzübertritt zu besorgen.
b. Der Versender ist zur Vorlage vollständiger und korrekter Unterlagen für die Zollabwicklung verpflichtet.
c. Bedingt durch die Linienführung wird der zuständige Grenzübergang und Spediteur für die Verzollung/den Begleitschein durch Transport Express J. Grünhäuser oder dem zuständigen Kurier bestimmt. Das gleiche gilt auch für die zollrechtliche Abfertigung im jeweiligen Bestimmungsland (Freimachung der Zollsendung).
d. Der Vertragspartner/Versender übernimmt alle Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstigen Kosten laut den vorgelegten Belegen, die dem Empfänger aus der Annahme
der Sendung entstehen.
§ 8 Gewichtskontrolle
a. Transport Express J. Grünhäuser hat das Recht, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen kostenpflichtig zu Lasten des Vertragspartners/Versenders zu korrigieren.
b. Grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemachte Gewichts- oder Volumenangaben entbinden die Transport Express J. Grünhäuser oder ihre Subunternehmer von der weiteren Beförderung. Der Versender haftet für vorgenannte falsche Gewichtsangaben in vollem Umfang ursächlich für alle sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierenden Ereignisse.
§ 9 Reklamation/Schadensmeldung
a. Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen bei Übernahme-/Übergabe des Transportgutes schriftlich festgehalten und Transport Express J. Grünhäuser gemeldet werden.
b. Äußerlich nicht erkennbare Schäden und/oder (Teil)-Verluste haben spätestens binnen sieben Tagen oder sofort nach Erlangen der Kenntnis bzw. bei Reklamation
durch den Empfänger (CMR Artikel 30) zu erfolgen.
c. Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft verursachte Schäden durch geringfügige Lieferfristüberschreitung ist der Höhe nach auf das zu zahlendeFrachtentgeld begrenzt. Schäden in Folge von Lieferfristüberschreitung durch höhere Gewalt oder nicht schuldhaft zu vertretende Umstände oder Widrigkeiten, sindausgeschlossen. Alle weiteren Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
d. Tiersendungen sind vom Versicherungsschutz (Verlust, Verendung) ausgeschlossen.
e. Alle Ansprüche an Transport Express J. Grünhäuser müssen Transport Express J. Grünhäuser gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen Transport Express J. Grünhäuser, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und in der Schweiz innerhalb von acht Monaten nach dem Zustelltag oder im Falle der Nichtzustellung ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden.
Eine Sendung gilt erst dann verloren, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen -bei grenzüberschretienden Beförderungen 40 Tage- nach Zugang des vollständigen Bearbeitungsformulars bei Transport Express J. Grünhäuser aufgefunden wurde.
§ 10 Haftung
a. Transport Express J. Grünhäuser haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht,während sich die Sendung in der Obhut von Transport Express J. Grünhäuser befindet, bis zu einem Betrag von 8,33 SZR je kg des Rohgewichtes der Sendung. Das gleiche gilt für Beförderungsgut im grenzüberschreitenden Verkehr für Anliegerstaaten der BRD, sofern diese Linienanbindungen durch vertragliche Übereinkunft im Auftrag vonTransport Express J. Grünhäuser geführt werden. Für Schadenersatzansprüche oberhalb dieser Grenze und für Verkehrsverträge, für die anderweitig eine Versicherung besteht, finden die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches § 431 (HGB) bzw. des Art. 23 Abs. 1-5 nach CMR mit (8,33 SZR) Anwendung.
Hochwertige, diebstahlgefährdete Sendungen müssen Transport Express J. Grünhäuser zur Annahme des Transportes angezeigt und dementsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Geschieht dies nicht, so wird die Beförderung auf alleiniges Risiko des Versenders durchgeführt.
b. Deckungseinschränkung / Ausschluß von Versicherungsschutz liegt vor bei Haftungsansprüchen aus Schäden und Verlusten von
I) Alkohol, Glas, Arzneien, Tiersendungen, Pflanzen; aus Carnet TIR – Verfahren, Lieferfristgarantien, temperaturgeführten Gütern und Tiefkühlgut.
II) Textilien, Tabakwaren, Pelze, EDV-, Optische und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie deren Zubehör, Bank- und Bijouterie-Valoren, Umzugsgut, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Telefon-, Kredit-, Chipkarten und echten Teppichen, Gemälden und sonstigen Gegenständen, die eine geldwerte Leistung verkörpern, Dokumenten und Urkunden, soweit der Gesamtwert einen Betrag von Euro 5.000,- pro Sendung übersteigt, Neumöbeln, Messe-/Ausstellungsgütern, gebrauchten/beschädigten Gütern.
c. Für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten Europas, jedoch ohne die Staaten der GUS.
d. Die unter Punkt 8.b.II genannten Ausschlüsse können versendet werden unter, folgenden Voraussetzungen:
- Der Versand erfolgt in einem ILO-Safebag und ist in der EDV entsprechend gekennzeichnet.
- In der EDV dafür vorgesehenen Rubrik wird eine Zusatzversicherung beantragt.
§ 11 Versicherung
a. Transport Express J. Grünhäuser besorgt eine Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und den zu deckenden Gefahren.
Im Zweifel hat Transport Express J. Grünhäuser nach pflichtgemäßen Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen.
Kann Transport Express J. Grünhäuser wegen Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat Transport Express J. Grünhäuser dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
b. Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages und sonstige Tätigkeiten bei der Abwicklung von Versicherungsfällen steht Transport Express J. Grünhäuser eine besondere Vergütung zu.
§ 12 Nachnahmen
a. Für den nationalen Versand besteht die Möglichkeit, Sendungen als Warennachnahme auf eigenes Risiko bis zu einem Betrag von EUR 2.500 zu versenden (Inkasso).
Die Warennachnahme muss dazu als solches in der dafür vorgesehenen Rubrik der EDV hinterlegt und dem Partner schriftlich angezeigt werden. Aus dem Frachtbrief muss eindeutig hervorgehen, dass eine Warennachnahme einzuheben ist.
b. Für den internationalen Versand ist die Einhebung von Warennachnahme unvereinbar mit der Arbeitsweise eines Expresssystems, und daher nur beschränkt möglich. Durch Versenden von Nachnahmen entsteht ein Vertragsverhältnis zwischendem Versender und der ausliefernden Station. Eine Haftung seitens Transport Express J. Grünhäuser ist ausgeschlossen. Nachnahmen sind unverzüglich an das vom auftraggebenden Kurier bekannt gegebene Bankkonto (Spesen zu Lasten des Versenders) zu überweisen.
Aufrechnungen von Nachnahmen mit Forderungen an Transport Express J. Grünhäuser ist ausgeschlossen.
§ 13 Leistungsentgeld
a. Maßgebend für den Versand von Beförderungsgut ist die jeweils am Versandtag nach Sendungs- und Leistungsart gestaffelten gültige Tariftabelle der Transport Express J. Grünhäuser, der Versicherungs- und Transportversicherungsprämie zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssteuer sowie sonstiger anfallender Kosten.
b. Ist das Volumengewicht größer als das Effektivgewicht, so wird dem Frachtentgeld das Volumengewicht nach IATA-Formel (Länge cm x Breite cm x Höhe cm/6000) zugrunde gelegt.
c. Sendungen, deren Annahme der Empfänger verweigert oder unzustellbar sind, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Auftraggebers. Nachträgliche Verfügungen
des Auftraggebers, die den Beförderungsverlauf kostenmäßig beeinflussen, gehen zu Lasten dessen.
d. Der Versand ist in Form der Vorkasse, Nachnahme, Paypal sowie für Stammkunden auf Rechnung zu zahlen. Bei Vorkasse und Nachnahme ist der Betrag in Bar beim Fahrer bei Abholung oder Zustellung zu entrichten. Der Absender oder Empfänger bekommt in diesen Fällen vom Fahrer eine Quittung, die mindestens 4 Wochen aufzubewahren ist. Sollte bei Nachnahme die Ware vom Empfänger nicht gezahlt werden können, geht die Ware zu Lasten des Absenders/Auftraggebers zurück. In diesem Fall sind die Kosten für den Hin- und Rücktransport zzgl. eventuell angefallenen Gebühren zu zahlen.
§ 14 Stornogebühren
a. Stornierungen sind ausschließlich in Schriftform möglich und müssen am Tag vor Transportbeginn bis spätestens 18:00 Uhr bei Transport Express J. Grünhäuser vorliegen. Bei Widerruf eines Transportauftrages sind die Leistungen des bereits unsererseits erbrachten Leistungen im vollen Umfang zu entrichten. Erfolgt der Widerruf einen Tag vor Transportbeginn und liegt Transport Express J. Grünhäuser der Widerruf bis 18:00 Uhr vor, halten wir uns eine Gebührenerhebung von 5,00€ inkl. gesetzlicher MwSt. vor. Erreicht der Widerruf die Firma Transport Express J. Grünhäuser erst am Versandtag fallen folgende Gebühren an: ab 10:00 Uhr = 10,00€ , ab 12:00 Uhr = 20,00€. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
§ 15 Schlussbestimmung
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Sie erhalten diese AGB auf Anfrage bei Transport Express J. Grünhäuser und/oder über die Internetseite der Transport Express J. Grünhäuser unter www.te-jg.de auch zum Ausdruck.